In Berlin wurde Ende Juni schon mal ein teilweiser Abschiebestopp in Hinsicht auf die IMK im November erlassen. Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert vor allem:
Alleinstehende sowie Familien, bei denen alle Kinder inzwischen volljährig geworden sind, sind – unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer und Integration in Berlin – vom Abschiebungsstopp nicht erfasst.
Die Weisung der Berliner Ausländerbehörde vom 18.07.06 setzt den Abschiebungsstopp auf Seite 164 f. um, lässt den Anwendungsbereich aber durch zusätzliche, problematische Ausschlussklauseln im Ergebnis unklar.
Ein akzeptabler Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung ist dies nicht.