Letzte Montag haben sich die Innenminister der Länder bei ihrem Kollegen Beckstein in München getroffen. Anscheinend war es ein Treffen, bei dem sich nur die Minister hinter veschlossenen Türen übers Bleiberecht abgestimmt haben. In der Presse gab es schon einige Meldungen, und ergänzt um weitere Quellen, gelangen wir zu dem folgendem Ergebnis, wer ein Bleiberecht erhalten wird.
Zur Sache mit der Arbeit ist noch ein bisschen was zu sagen. Es geht da konkret um die Umsetzung der Bleiberechtsregelung. Da Arbeit eine wichtige Bediingung ist, Geduldete aber größtenteils einem faktischen Arbeitsverbot unterliegen, soll die Beschäftigungsverfahrensverordnung geändert werden, um den nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt abzuschaffen. Dagegen sperrt sich allerdings Arbeitsminister Müntefering. Beckstein hat auch schon angekündigt, an diesem Punkt ein Bleiberecht platzen zu lassen, denn er will keine “Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme”. Sollte es an diesem Punkt eine Einigung geben, würde es wohl eine Frist geben, innerhalb derer sich Geduldete für eine Bleiberechtsregelung anmelden müssten, und dann eine weitere Frist, nach deren Ablauf geprüft würde, ob die Bedingungen eingehalten worden sind. Erst dann würde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Es ginge auch einfacher: Die Beschäftigungsverfahrensverordnung sieht nämlich ausdrücklich vor, dass Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung einen direkten Zugang zu Arbeitsmarkt haben. ie Ausländerbehörden könnten also eine Aufenthaltsgenehmigung auf Probe erteilen und nach deren Ablauf prüfen, ob die Bedingungen eingehalten worden sind und dementsprechen den Aufenthaltstitel verländerg. Allerdings sieht besagte Verordnung auch Bezahlung nach Tariflohn vor, was den Interessen einiger Innenpolitiker, über das Bleiberecht einen Niedriglohnsektor zu etablieren, entgegensteht.