Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Der Stand der Dinge

Letzte Montag haben sich die Innenminister der Länder bei ihrem Kollegen Beckstein in München getroffen. Anscheinend war es ein Treffen, bei dem sich nur die Minister hinter veschlossenen Türen übers Bleiberecht abgestimmt haben. In der Presse gab es schon einige Meldungen, und ergänzt um weitere Quellen, gelangen wir zu dem folgendem Ergebnis, wer ein Bleiberecht erhalten wird.

  • Stichtagsregelung: Nur wer vor einem bestimmten Stichtag eingereist ist wird ein Bleiberecht erhalten. Der Vorschlag ist bisher, dass Familien seit sechs Jahren, und Alleinstehende seit acht Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben müssen.
  • Unbegleitete Minderjährige werden wahrscheinlich wie Alleinstehende behandelt, müssten also auch seit acht Jahren in Deutschland gelebt haben müssen.
  • Arbeit: Nur wer selbst für den Lebensunterhalte sorgen kann erhält ein Bleiberecht. Hierzu wird eine Art Bleiberecht auf Probe erteilt, das entzogen wird wenn nach 6-9 Monaten keine Arbeit gefunden wurde.
  • Deutschkenntnisse: Geduldete müssen auf einfache Art Deutsch reden können. Es lohnt sich also, schnell einen Sprachkurs zu machen.
  • Vorstrafen: Wer wegen Straftaten verurteilt ist, erhält kein Bleiberecht. Zur Zeit wird noch diskutiert, ob die Grenze bei 50 oder bei 90 Tagessätzen liegen soll.
  • Mitwirkungspflicht: Das “hartnäckige Täuschen der Behörden” sowie die fehlende Mitwirkung an der Passbeschaffung ist ein Ausschlussgrund. Wo diese Regelung genau einsetzt ist nicht klar und könnte von den Ländern in den Umsetzungsbestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden.
  • Flüchtlinge aus dem Irak werden komplett vom Bleiberecht ausgeschlossen werden.

Zur Sache mit der Arbeit ist noch ein bisschen was zu sagen. Es geht da konkret um die Umsetzung der Bleiberechtsregelung. Da Arbeit eine wichtige Bediingung ist, Geduldete aber größtenteils einem faktischen Arbeitsverbot unterliegen, soll die Beschäftigungsverfahrensverordnung geändert werden, um den nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt abzuschaffen. Dagegen sperrt sich allerdings Arbeitsminister Müntefering. Beckstein hat auch schon angekündigt, an diesem Punkt ein Bleiberecht platzen zu lassen, denn er will keine “Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme”. Sollte es an diesem Punkt eine Einigung geben, würde es wohl eine Frist geben, innerhalb derer sich Geduldete für eine Bleiberechtsregelung anmelden müssten, und dann eine weitere Frist, nach deren Ablauf geprüft würde, ob die Bedingungen eingehalten worden sind. Erst dann würde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Es ginge auch einfacher: Die Beschäftigungsverfahrensverordnung sieht nämlich ausdrücklich vor, dass Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung einen direkten Zugang zu Arbeitsmarkt haben. ie Ausländerbehörden könnten also eine Aufenthaltsgenehmigung auf Probe erteilen und nach deren Ablauf prüfen, ob die Bedingungen eingehalten worden sind und dementsprechen den Aufenthaltstitel verländerg. Allerdings sieht besagte Verordnung auch Bezahlung nach Tariflohn vor, was den Interessen einiger Innenpolitiker, über das Bleiberecht einen Niedriglohnsektor zu etablieren, entgegensteht.