Also. Die am heftigsten geführte Diskussion in der Bleiberechtsdebatte dreht sich um das Thema Arbeit. Die auseinanderlaufenden Positionen von Arbeitsminister Müntefering auf der einen, Schäuble auf der anderen und den Länderinnenminister auf einer wieder anderen Seite werden in diesem Artikel der Frankfurter Rundschau gut beleuchtet.
Müntefering wehrt sich gegen die Forderung der Union nach der befristeten “Schnupperarbeitserlaubnis”. Von ihr soll nach ein oder zwei Jahren abhängig gemacht werden, ob ein Bleiberecht erteilt wird. Müntefering will hingegen, dass betroffene Flüchtlinge zunächst einen sicheren Aufenthaltsstatus haben, ehe ihnen das Recht auf Arbeit zugestanden wird. Wenn Ausländer allein für eine Bleibemöglichkeit auf jedweden Job angewiesen seien, drohten Dumpinglöhne.
Eigentlicher Inhalt des Artikels ist aber, dass die CDU fordert, Flüchtlinge permanent weit unterhalb des Sozialhilfeniveaus mit staatlichen Hilfen zu versorgen, wenn nicht selbst für den Unterhalt gesorgt werden kann. Wir glauben zwar, dass dies ein bisschen eine Scheindebatte ist, da Flüchtlingen oft die erwähnte Erhöhung verweigert wird, wehren uns aber dennoch vehement gegen solche Vorschläge jeglicher Art.
Währenddessen: auch die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder haben sich auf ihrer zweitägigen Herbstkonferenz für eine weitreichende Bleiberechtsregelung ausgesprochen. Aus einem Artikel der taz:
Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine einheitliche Bleiberechtsregelung für jahrelang in Deutschland lebende Flüchtlinge. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die diesen Personen einen gesicherten Aufenthaltstitel vermittele, forderten die Integrationsbeauftragten auf ihrer zweitägigen Herbstkonferenz, die gestern in Berlin zu Ende ging.
[…]
Weiterhin sprachen sich die Integrationsbeauftragten dafür aus, auch die Ausschlussgründe für das Bleiberecht zu lockern: Einzelne Straftaten, wie die Verletzung der Residenzpflicht, dürften nicht automatisch zur Ablehnung führen. Daneben dürfe auch das Herkunftsland der Antragsteller kein Bewertungskriterium für das Bleiberecht darstellen.
Interessant wenn auch teilweise verquer ist diese Pressemitteilung der FDP BaWü.