Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) setzt sich für ein Bleiberecht ein. Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass das UNHCR mit der vorgeschlagenen Lösung nicht zufrieden ist. Inbesondere der Ausschluß von IrakerInnen und die Tatsache, dass keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine “Duldung de luxe” vergeben werden soll, erregt die Kritik des UNHCR.
[Der Bedarf für eine Bleiberechtsregelung] gelte gerade auch für Iraker, die angesichts der dramatischen Lage in ihrem Heimatland keine Rückkehrperspektive hätten. Dessen seien sich auch die deutschen Behörden bewusst. “Es ist deshalb nur konsequent, auch Irakern ein Bleiberecht einzuräumen, zumal es keine erkennbaren sachlichen Gründe für einen pauschalen Ausschluss gibt”, sagte Köfner [UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik].
Damit bringt das UNHCR noch einmal auf den Punkt, was die Innenminister nicht wahrhaben wollen. In den USA fährt die Regierung einen Riesendenkzettel ein, weil der Irak kurz vor einem Bürgerkrieg steht, aber die deutschen Innenminister gehen davon aus, dass IrakerInnen trotzdem abgeschoben werden können. Auf der IMK selber ist nämlich auch ein TOP 8: Rückführungen in den Irak vorgesehen.
Zum Thema Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sagt das UNHCR.
Für nicht sinnvoll hält die UN-Organisation dabei den Vorschlag, die Arbeitserlaubnis lediglich mit einer befristeten Verlängerung der Duldung zu verknüpfen. Die Betroffenen würden so weiterhin in Unsicherheit über ihre Zukunft leben. Zudem würde eine solche Aufwertung der Duldung mit der Intention und Systematik des Zuwanderungsgesetzes nicht übereinstimmen.
In das selbe Horn stoßen der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber. In einem offenen Brief an die Innenminister begrüßen sie ein Bleiberecht, bemängeln jedoch:
Einige der Vorschläge weisen jedoch unter humanitären Gesichtspunkten noch gravierende Probleme auf. Die Bischöfe mahnen deshalb, nicht nur den legitimen Interessen von Staat und Gesellschaft, sondern auch den Lebenssituationen der Betroffenen gerecht zu werden.
Für die Innenminister peinlich ist der Hinweis der Kirchen, wie rechtsstaatliche Terrorbekämpfung auszusehen hat. Das sollten die Herren und die eine Dame doch eigentlich selber wissen.
Scharfe Kritik üben sie an den Überlegungen, pauschal Staatsangehörige bestimmter Länder – namentlich des Irak – auszuschließen, weil sich möglicherweise Terrorverdächtige unter den Geduldeten befinden könnten: “Zur Terrorbekämpfung bietet das deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen.”
Und auch beim Komplex Arbeit und Aufenthalt haben die Kirchen eine klare Vorstellung:
Die Kirchen befürworten daher ausdrücklich Vorschläge, eine Aufenthaltserlaubnis mit einem uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang “auf Probe” zu erteilen. Dabei sollten aber auch Ausnahmetatbestände geschaffen werden, die die besondere Situation berücksichtigen, in der sich
beispielsweise behinderte, kranke und traumatisierte Menschen befinden.