Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Update

Dieser Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse hat noch ein paar mehr Fakten.

Ein schon vorhandener Job soll zwar nun doch keine Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht sein. Diejenigen, die keine Stelle haben, müssen aber innerhalb von zwei Jahren einen Arbeitsplatz finden. “Sonst fallen sie wieder in den Status der Duldung zurück”, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Fritz Rudolf Körper.
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Die Koalition einigte sich laut Bosbach auch auf Kriterien für die Versagung des Bleiberechts. Ausländer, die den Staat “hartnäckig” täuschen oder betrügen, sich ein Aufenthaltsrecht erschwindelt haben, von “denen eine Gefahr ausgeht” oder die Straftaten begangen haben, “können natürlich nicht in den Genuss eines Bleiberechts kommen”, sagte der CDU-Politiker [Bosbach].
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Günther Beckstein (CSU) aus Bayern zeigte sich noch vor der Berliner Grundsatzvereinbarung zuversichtlich, dass sich die Länder ebenfalls einigten. “Dieses Thema erneut zu verschieben, wäre sehr schädlich”, sagte der Innenminister der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung”. Körper unterstrich, die Länder hätten nur ein formales Mitspracherecht. Die Angelegenheit sei Sache des Bundes. Bei der Lösungssuche wird auch eine Regelung für illegal in Deutschland lebende Ausländer angestrebt.

Damit wird vielleicht klar, warum Beckstein so sauer ist. Erstens macht ihm der Bund die Entscheidung streitig, zweitens sollen wohl wirklich illegalisierte Menschen in eine Regelung einbezogen werden. Was am Ende rauskommt, wissen wir eh erst am Freitag. Immer noch: es bleibt spannend.