Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Hürdenlauf

Pro Asyl hat die Kriterien für ein Bleiberecht, wie es die IMK letzten Freitag beschlossen hat, analysiert (pdf) und kommt zu dem Schluss, dass viele Hürden unüberwindbar sind. In einer Pressemitteilung sagt Pro Asyl:

Eine erste Analyse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) ergibt, dass sie vielfach nicht greifen wird. Die Regelung enthält mindestens neun Hürden, die von Vielen nicht überwunden werden können. Neben der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Frage des Arbeitsmarktzugangs sieht PRO ASYL unter anderem folgende Hürden als Hindernis für das Bleiberecht.

  • Aufenthaltszeiten: Familien mit Neugeborenen oder ohne Kindergartenplatz werden von der Sechs-Jahres-Regelung ausgeschlossen. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge werden nicht gesondert behandelt. Opfer von rassisischer Gewalt werden nicht berücksichtigt.
  • Dauerhaftes Veschäftigungsverhältnis: Dies können auch die meisten Deutschen nicht nachweisen.
  • Sprachkenntnisse: Bisher wurden Geduldeten Sprachkurse verweigert. Diese Diskriminierung darf ihnen nun nicht zum Nachteil gereichen.
  • Straffälligkeit: Die Grenzen von 50 Tagessätzen ist realitätsfremd, sie kann schon mit Kleinstdelikten erreicht werden.
  • Bezug zu Extremismus/Terrorismus: Es ist nicht klar benannt, was dies bedeuten soll. Angesichts der Diskussion vor der IMK, alle IrakerInnen pauschal auszuschliessen, könnte hier auch wieder eine Generalverdacht gegen Bevölkerungsgruppen durch die Hintertür eingebaut sein.
  • Fehlende Mitwirkung bei der eigenen Abschiebung: bei einer restriktiven Auslegung dieser Regelung kann nahezu jeder und jedem ein Bleiberecht versagt werden.
  • 10-Monats-Duldung zur Jobsuche: Mit Duldung ist eine Arbeitssuche extrem schwierig. Wegen der Residenzpflicht ist eine Suche im ganzen Bundesgebiet ausgeschlossen (und dass in Zeiten, wo Politiker und Arbeitsämter mehr und mehr “Flexibilität” fordern). Das Prinzip der Nachrangigkeit ist nicht ausser Kraft gesetzt worden.
  • Ausreichender Wohnraum: 12 Quadratmeter Wohnfläche pro Person sind beispielsweise für kinderreiche Familien, die bisher im Lager leben mussten, nicht erfüllbar.
  • Sicherung des Lebensunterhalts trotz Erwerbsunfähigkeit: Dies soll sogar bei Pflegebedürftigen gelten. Pflegebedürftigkeit ist in unserer Gesellschaft ein Armutsrisiko, auch für Deutsche.

Da muss noch kräftig nachgebessert werden.