Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Ländererlasse zum Bleiberecht

Da das Bleiberecht, wie es auf der IMK verabschiedet worden ist, nicht genau detailliert, wie es in die Praxis umzusetzen ist, folgen mittlerweile Erlasse der Länderinnenministerien. Die verschiedenen Länder werden das Bleiberecht verschieden handhaben. so hat Berlin etwa verlautbaren lassen, dass eine Zusage für einen Arbeitsplatz reicht. In Bayern wird das bestimmt anders laufen.
An den Eckpunkten, wie sie die IMK festgelegt hat, wird zwar kein Bundesland vorbeikommen, wir gehen dennoch davon aus, dass einzelne Bundesländer eine “härtere” Lesart mancher Kriterien an den Tag legen werden.

Auf jeden Fall werden wir hier alle Erlasse dokumentieren und zugänglich machen, denn mit Kenntnis dieser Erlässe ist es nun endlich möglich zu sehen, wer ein Bleiberecht erhält und wer nicht. Die Sammlung findet sich rechts bei den Seiten unter dem Titel IMK-Beschluß und Ländererlasse zum Bleiberecht. Die Sammlung startet mit den Erlassen aus Bremen, Baden-Würtemberg und Schleswig-Holstein.