Kurze Meldung um mal zu illustrieren, wie sich das Bleiberecht in der Praxis auswirkt. Auf der offiziellen Seite der Stadt Gera findet sich die Kritik der Sozialdezernentin. In Gera würde das Bleiberecht auf nur 55 Personen Anwendung finden, wenn da nicht die Ausschlußkriterien wären.
„Keiner der betroffenen Ausländer in Gera ist gegenwärtig in der Lage, seine Familie von seinem Einkommen vollständig zu unterhalten“, erklärt Christiane Neudert. Da geduldete Ausländer in der Regel kein Kindergeld erhielten, sei es für Familien mit vielen Kindern besonders schwer, die geforderten Bedingungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Für die enttäuschten Ausländer stelle sich nun die Frage, ob die Bleiberechtsregelung nur eine Inszenierung für die Öffentlichkeit sei.
Update: Nach einigen Hinweisen und weiterer Recherche wollen wir diese PE nun auch bewerten. Das Engagement der Geraer Sozialdezernentin in allen Ehren, aber leider sind einige Punkte falsch.
Soweit unsere Anmerkungen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Sonderseite Bleiberecht des Berliner Flüchtlingsrat, diese wird auch weiterhin aktualisiert werden. Danke für die Anmerkungen und Hinweise.