Was genau für Deutschkenntnisse werden verlangt? Punkt 4.3 des IMK-Beschluß schreibt Kenntnisse nach A2 des GERR (gemeinsamer europäischer Refenzrahmen) vor. Dieser definiert sich folgendermaßen:
Auf diesem Niveau kann der Lernende einzelne Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke im Zusammenhang mit Bereichen von unmittelbarer Bedeutung verstehen (z. B. Informationen zur Person, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) und er kann sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Der Lernende kann mit einfachen Mitteln Personen, Orte, Dinge, die eigene Ausbildung und seine Umwelt beschreiben.