Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Nochmal zur Arbeit

Wie ja mittlerweile geklärt ist, entfällt die Vorrangprüfung für all jene, die jetzt Arbeit suchen, um sich für ein Bleiberecht zu qualifizieren. Eine Prüfung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitsagentur kann dennoch stattfinden, diesmal um zu prüfen, ob Entlohnung bzw. Arbeitsbedingungen in Ordnung sind. Diese Prüfung kann jedoch durch eine “globale” Zustimmung der Arbeitsagentur entfallen. Die genauen Hintergründe finden sich auf der Sonderseite des Berliner Flüchtlingsrats (-> 3. Sofortige Arbeitserlaubnis ohne Prüfung durch die Arbeitsagentur) oder auch bei den neuen Meldungen.

Da dies also möglich ist, sollten wir auch darauf dringen, dass dies so passiert. Unsere Befürchtung ist nämlich, dass die Arbeitgeber all dies nicht mitgekriegt haben (wie auch, wir hatten auch unsere Schwierigkeiten, da durchzusteigen). Wird also jemand vorstellig wegen einem Arbeitsplatz, sieht der Arbeitgeber immer noch die Duldung, hat immer noch eine Prüfung durch die Arbeitsagentur im Hinterkopf und könnte sich leicht denken, dass ihm all dies zu stressig ist und er sich lieber jemand anderen holt. Das war’s dann erstmal mit dem Bleiberecht.

Also. Was wir machen können ist:

  1. Diese “globale” Zustimmung der Arbeitsagentur einfordern.
  2. Auf die Arbeitgebervertretungen (IHK und co.) zutreten und sie bitten, den neuen Sachstand auch unter ihren Mitgliedern zu kommunizieren.
  3. Viele ArbeitgeberInnen haben sich gemeinsam mit uns für ein Bleiberecht eingesetzt. Jetzt wäre es an der Zeit, auch entsprechende Jobs bereitzustellen.

Zu Punkt 2 lotet der Hessische Flüchtlingsrat gerade Möglichkeiten aus, er wird seine Ergebnisse mitteilen. Es würde uns aber auch freuen, über Erfahrungen von anderen in dieser Hinsicht zu hören.

Hört sich zwar stressig und nach Kleinarbeit an, aber Arbeit ist nun mal das Kriterium nach der Aufenthaltsdauer.