Kurzer Hinweis auf ein Buch und Dissertation, die sich dem Rechtsstatus der Duldung annimmt. Der Autor kommt auf jeden Fall zu dem Schluß, dass die Duldung maximal für drei Jahre vergeben werden darf. Aus einer Rezension der FAZ:
Die verfassungsrechtlichen Kernaussagen der lesenswerten Schrift verdienen Zustimmung: Der nationale Verfassungsstaat ist vorbehaltlich eng begrenzter völkerrechtlicher Verpflichtungen frei, über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Ausländers zu entscheiden. Aber wenn er ihn aus humanitären Erwägungen aufnimmt, darf er ihn nicht dauerhaft in rechtlicher Unsicherheit lassen, sondern muß ihm einen näher zu bestimmenden rechtlichen Status zuweisen. Das schuldet der Staat des Grundgesetzes sich selbst und dem als (Grund-)Rechtssubjekt anerkannten Ausländer.
Philipp-Asmus Riecken: Die Duldung als Verfassungsproblem. Verlag Duncker & Humblot. Berlin 2006. 283 S.