Das Land Niedersachsen hat einen Antrag (pdf) im Bundesrat gestellt:
Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, Ausländern, die seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Duldung sind, durch eine Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Es ist nun nicht so, als ob das Land Niedersachsen Arbeitsverbote für Geduldeten per se schlecht findet. Es geht um die Entlastung der Sozialkassen. Womit diese Änderung erkauft werden soll, wird aus zwei weiteren, zeitgleich gestellten Anträgen klar: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und Entschließung des Bundesrates zu einer gesetzlichen Altfallregelung. Im ersten Antrag werden gefordert:
Einführung weiterer Voraussetzungen für den Ehegattennachzug (§§ 30 und 28 AufenthG), Erweiterung des Wiederkehrrechts auch auf zuvor geduldete Ausländer (§§ 37 und 25 AufenthG), Einführung von Regelungen bei Integrationsverweigerung (§§ 8, 55, 56, 87 und 98 AufenthG), Bekämpfung von Scheinehen (§ 30 AufenthG), Schaffung von Rechtsklarheit bei Abschiebungshaft (§ 62 AufenthG) und Änderung des § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Letzteres zielt auf die Abschaffung der höheren Leistungen nach drei Jahren mit Duldung (die in vielen Fällen eh verweigert werden). Im zweiten Antrag soll dann einfach beschlossen werden, dass es zur Zeit keinen Bedarf für eine Ergänzung des IMK-Beschluss durch eine Bleiberechtsgesetz gibt.