Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Und das soll das Bleiberecht “kosten”

Wie schon im letzten Artikel angekündigt ist mittlerweile der Entwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz bekannt geworden. Dies ist das große Reformvorhaben der Großen Koalition, welches ein Bleiberecht enthalten soll. Nachdem die Koalition sich darauf geeinigt hat, wie das Bleiberecht aussehen soll, dies aber von einigen Länderinnenministern gleich wieder torpediert wurde, wird nun klar, mit welchen krassen Zugeständnissen dieses Gnadenbleiberecht erkauft werden soll. Die Vorschläge sind so hart, dass die Diskussion ums Bleiberecht wie ein Ablenkungsmanöver rüberkommt. Aber nun zu den Details der Verschärfungen.

Der Entwurf liegt dem Flüchtlingsrat Berlin vor. Auf der verlinkten Seite ist eine umfangreiche Materialsammlung, sie sei dem interessierten Leser und der interessierten Leserin wärmstens ans Herz gelegt. Hier eine Zusammenfassung:

  • Ehegattennachzug zu Ausländern und Deutschen nur noch bei vor der Einreise nachgewiesenen Deutschkenntnissen
  • einmalige Stichtagsregelung für gesetzliches Bleiberecht, aber kein Bleiberecht für Alte, Kranke, Behinderte
  • ein Beitrag zur “Integration”: Einbürgerung junger MigrantInnen soll erheblich erschwert werden
  • Deutsch Lernen notfalls in Handschellen: Möglichkeit der Zwangsvorführung zum Deutschkurs
  • Verwaltungshaft für Ausländer: umfangreiche Ausweitung der Möglichkeiten zur Abschiebungshaft
  • kein ALG II für neu zuwandernde Ausländer: Ausschluss des Anspruchs für die ersten 3 Monate des Aufenthaltes
  • Ausweitung § 2 AsylbLG auf 48 Monate

Kritische Stimmen finden sich erstmal von Pro Asyl, DGB und Interkulturellem Rat.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zeigt sich immer deutlicher: Das Ausländerrecht ist weitgehend Gefahrenabwehrrecht geblieben. Die Zuwanderungsmöglichkeiten sind eng begrenzt und steinig, Integration wird auf den Erwerb von Deutschkenntnissen reduziert und die humanitären Regelungen für Flüchtlinge greifen nicht.

Der jetzt bekannt gewordene Gesetzesentwurf ist von grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten und einem Geist der Abschottung gegenüber Flüchtlingen geprägt. Elemente des Gefahrenabwehrechts werden ausgebaut, Abschottung und Ausgrenzung gefördert.

Auch die Grünen lehnen den Gesetzesvorschlag ab:

Der von der Koalition vorgeschlagene Gesetzentwurf zur umfangreichen Änderung des Zuwanderungsgesetzes ist integrations- und familienfeindlich. Versteckt in einer angeblichen Umsetzung von EU-Richtlinien, enthält der Entwurf zahlreiche, rechtstaatlich bedenkliche, Verschärfungen im Ausländer- und Flüchtlingsrecht.

Die Linksfraktion lehnt den Vorschlag ebenso ab:

Als Deckmantel ihrer integrationspolitischen Diskriminierungspolitik dient der Bundesregierung die fällige Umsetzung von EU-Richtlinien”, so Dagdelen. Allerdings gehen die geplanten Verschärfungen weit über die notwendigen Anpassungen hinaus.

In der Frankfurter Rundschau ist dazu ein Hintergrundartikel erschienen. Er ist als ganzes lesenswert.

Wir sind da auch erstmal baff und müssen das verdauen. Wir werden aber weiter dazu berichten und Stellung beziehen. Das geplante Bleiberecht war an und für sich schon mangelhaft. Aber mit diesen krassen, anti-Ausländer-Regelungen, ist es unakzeptierbar.