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Flüchtlinge aus dem Irak

Morgen am Dienstag beginnt in Genf die internationale Irak-Konferenz des UNHCR. Hintergrund ist die anhaltende Gewalt im Irak und die damit verbundene Flucht vieler IrakerInnen. Allein im Jahr 2006 verliessen rund 2 Millionen Flüchtlinge das Land.

Mehr humanitäre Hilfe ist für die 1,9 Millionen Binnenvertriebenen innerhalb des Landes dringend von Nöten.
Die UN-Hilfsmission für Irak schätzt, dass mehr als 15 Millionen Iraker als besonders gefährdet gelten – dazu gehören Flüchtlinge, Vertriebene, Witwen, Behinderte.

amnesty international und PRO ASYL fordern eine aktive Rolle der Europäischen Union, diese Flüchtlings aufzunehmen und einen Abschiebestopp für in der EU lebende IrakerInnen.

Forderungen von ECRE und PRO ASYL für einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit Flüchtlingen aus dem Irak:

  • Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) aus den Nachbarstaaten des Irak: Die EU sollte als Akt der internationalen Solidarität und als Ausdruck ihrer Verantwortung für den internationalen Flüchtlingsschutz mindestens 20.000 Resettlementplätze für irakische Flüchtlinge zur Verfügung stellen.
  • Zugang nach Europa: Die EU-Mitgliedsstaaten sollten irakischen Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen den Zugang zu Schutz gewähren.
  • Faires Asylverfahren: Irakischen Asylsuchenden ist Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu gewähren. Sie sind zumindest Opfer “willkürlicher Gewalt… im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts” (Art 15c EU- Qualifikationsrichtlinie) und haben deshalb einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Die völkerrechtswidrige Widerrufspraxis in Deutschland ist unverzüglich einzustellen. Den Leidtragenden dieser Praxis – über 18.000 irakischen Flüchtlingen wurde zwischen 2003 und 2006 der Status entzogen – muss ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährt werden.
  • Keine Abschiebungen aus europäischen Ländern in den Irak. Einige EU-Staaten schieben trotz eskalierender Gewalt im Irak Flüchtlinge ab. Die EU-Staaten müssen einen Abschiebestopp für alle Teile des Iraks verhängen, auch für die autonomen kurdischen Provinzen im Nordirak.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, auch nocheinmal darauf hinzuweisen, dass inbesondere in Deutschland die Lage der irakischen Flüchtlinge sehr prekär ist. Viele sind von Widerrufsverfahren betroffen, die ihnen den einstmals gewährten Flüchtlingsschutz rauben. Im Zuge der Bleiberechtsdiskussion wurde erwogen, irakische Flüchtlinge pauschal unter einem Terrorismusvorwurf vom Bleiberecht auszuschliessen. Dies konnte zwar in der Innenministerkonferenz nicht durchgesetzt werden, eine entsprechende Formulierung hat es aber in den Bleiberechtspassus des Entwurf der Reform des Zuwanderungsgesetz geschafft (AufenthG §104a (7)):

Die Länder dürfen anordnen, dass aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 Staatsangehörigen bestimmter Staaten zu versagen ist. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

Desweiteren werden irakische Pässe der Serie S seit dem 1. April 2007 nicht mehr anerkannt. Da dies die meistausgestellten Pässe sind, befinden sich viele IrakerInnen in Deutschland in einer schwierigen Situation. (Mehr Informationen beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat: 1 und 2).