Wie am vergangenen Donnerstag bekannt wurde, ist der Abschiebestopp in den Irak aufgehoben worden. Abschiebungen in den Nordirak, also die kurdischen Autonomiegebiete, sollen nun wieder möglich sein, die Ausländerbehörden sind angehalten, dementsprechende Listen von abzuschiebenden Flüchtlingen vorzubereiten. Bayern und Niedersachsen haben schon mit eigenen Erlassen reagiert, in der die Abschiebung von sog. Sicherheitsgefährdern und Straftätern (ab 50 Tagessätzen) umgesetzt wird, denn Abschiebungen sind Ländersache.
Mehr dazu findet sich in einer Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats, von Pro Asyl, beim Deutschlandfunk und bei ngo-online.
Zur Zeit leben rund 73.500 IrakerInnen in Deutschland, davon