Die Bleiberechtsregelung, aber auch die Abschiebungsregelung in den Irak sieht vor, dass Menschen mit kumulativ mehr als 50 Tagessätzen als Straftäter gelten. Wir dokumentieren hier einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Verletzung der Passpflicht. Angesichts der Tatsache, dass es für viele Flüchtlings unmöglich ist, einen Pass zu bekommen, zeigt dieses Beispiel, wie der deutsche Staat “Straftäter” produziert, und sie dann vom Bleiberecht ausschließt oder populistisch deren Abschiebung fordert.