Dank einer freundlichen Zuschrift wurden wir auf eine kleine Anfrage der Linkspartei (16/2351) im Bundestag und Antwort der Bundesregierung vom 18.8.2006 (16/2419) aufmerksam gemacht: Widerrufsverfahren gegenüber irakischen Flüchtlingen in Deutschland.
Die Antwort enthält erstmal viel Zahlenmaterial zu irakischen Flüchtlingen in Deutschland. Interessant ist vor allem folgende Zahl:
Wie viele Irakerinnen und Iraker haben infolge der Widerrufsverfahren seit dem 1. Januar 2000 ihre Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung oder Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte verloren, und wie viele dieser Fälle sind bereits rechtskräftig?
Vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2006 wurde bei 17 209 irakischen Staatsangehörigen die Asylberechtigung, die Flüchtlingsanerkennung oder das Abschiebeverbot durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen. Hinsichtlich der Unanfechtbarkeit dieser Widerrufe können keine statistischen Angaben gemacht werden. Näheres kann der folgenden Tabelle entnommen werden.