Am 17. Mai läuft die Antragsfrist für das IMK-Bleiberecht aus. Das ist nächsten Donnerstag. Viel Zeit bleibt also nicht und es wird wohl auch nicht mehr viele Anträge geben. Durch einen Artikel des Flüchtlingsrat Niedersachsen sind wir auf eine vorläufige Statistik des IMK-Bleiberechts gestossen, angefertigt vom Bundesinnenministerium (.pdf). Sie offenbart einige interessante Zahlen.
In der Bundesrepublik Deutschland hielten sich Ende April dieses Jahres 164.000 Geduldete auf. Davon leben 94.332 Personen seit länger als sechs Jahren hier und von diesen wiederum 64.362 seit über acht Jahren.
Weiter folgert der Bericht, dass eine Prognose, wieviele Menschen tatsächlich vom Bleiberecht profitieren werden, schwer zu fällen ist, denn es gibt nur ungenügendes Datenmaterial.
Außerdem ist es noch gar nicht klar, was im Zusammenspiel mit dem gesetzlichen Bleiberecht für Situationen entstehen. Kann zum Beispiel davon ausgegangen werden, dass alle InhaberInnen einer “Duldung de luxe” Ende September 2007, wenn diese ausläuft, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Theoretisch schon, denn das gesetzliche Bleiberecht sieht diese Aufenthaltserlaubnis bis 2009 vor. Das diese Personen die Bedingungen erfüllen, ergibt sich aus der Erteilung der “Duldung de luxe”.
Andererseits wird es vielleicht sehr wenige Leute geben, die das gesetzliche Bleiberecht beantragen, aber nicht schon das IMK-Bleiberecht beantragt haben. Damit ist tatsächlich eine 2-stufige Regelung entstanden: Für manche Leute gibt es erst eine “Duldung de luxe”, dann eine Aufenthaltserlaubnis nach gesetzlichem Bleiberecht bis 2009, und was dann kommt, ist ja nicht abzusehen. Ein bürokratischer Prozess, der sich über eine Vielzahl von verschiedenen Titeln und Aufenthaltsrechtsformen und über den Zeitraum von 3 Jahren erstreckt. Das wäre doch eigentlich einfacher gegangen.
Nachtrag (Montag, 14. Mai): In der Frankfurter Rundschau ist jetzt auch ein kleiner Artikel dazu eschienen.