Folgende Info erreichte uns gerade. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt:
Im Hinblick auf die künftige Rechtslage und aus Gründen der Gleichbehandlung ist im Vorgriff auf die gesetzliche Regelungen auch bei den vom oben bezeichneten IMK-Beschluss begünstigten Personen, die nach sechs Jahren Aufenthalt bei erfolgreicher Arbeitssuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, auf die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen grundsätzlich und damit bundeseinheitlich zu verzichten.