Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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Keine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen mehr

Folgende Info erreichte uns gerade. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt:

Im Hinblick auf die künftige Rechtslage und aus Gründen der Gleichbehandlung ist im Vorgriff auf die gesetzliche Regelungen auch bei den vom oben bezeichneten IMK-Beschluss begünstigten Personen, die nach sechs Jahren Aufenthalt bei erfolgreicher Arbeitssuche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, auf die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen grundsätzlich und damit bundeseinheitlich zu verzichten.

Hier die ganze Anweisung als .pdf.