Hier ein weiteres Kapitel unser Folge “Wir dokumentieren Strafbefehle und zeigen, wie Asylbewerber durch den Staats zu Kriminellen gemacht werden”. Heute ein zweiter Verstoss gegen die Residenzpflicht, der von der Staatsanwaltschaft mit 90 Tagessätzen geahndet werden will (insgesamt eine Geldstrafe von 1.800 Euro). Zusammen mit der Strafe für den ersten Residenzpflichtverstoß würde diese Person nicht vom Bleiberecht profitieren können, da er damit ein “krimineller Ausländer” ist. Wegen zweimal in den Nachbarort fahren.