Heute hat der Innenausschuss des Bundestag eine Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum “EU-Richtlinienumsetzungsgesetz” veranstaltet. Was genau dabei rausgekommen ist, wissen wir auch noch nicht, aber es gibt schon eine Pressemitteilung der Linksfraktion, die unsere Erwartung bestätigt.
“Die Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass die Umsetzung der Richtlinien im Flüchtlingsschutz ungenügend und lückenhaft ist”, stellt Jelpke fest. “Die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention werden unterlaufen, der Zugang zu Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz weiter erschwert.” Die Regelung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge sei zwar im Grundsatz begrüßt worden, es habe aber auch deutliche Kritik gegeben: die Bleiberechtsregelung stelle viel zu hohe Anforderungen, eine langfristige Lösung des Problems der Kettenduldungen werde nicht erreicht.
Jetzt wurden da natürlich viele verschiedene ExpertInnen gehört, und netterweise sind alle Stellungnahmen schon im Internet verfügbar. Das ist viel Papier, aber es würde sich wohl für uns schon lohnen, zu wissen, was da drin steht. Wir werden uns da also mal versuchen durchzulesen und werden euch in den nächsten Tagen einen Zusammenschnitt bieten.
Am Mittwoch findet dann der zweite Teil der Anhörung statt. Sie ist auch wieder öffentlich! Update: Die Stellungnahmen im zweiten Block sind auch schon im Internet.