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Bundestag verabschiedet Bleiberecht + Verschärfungen im Ausländergesetz

Der Bundestag hat am 14. Juni 2007 in 2. und 3. Lesung den Entwurf (pdf, 10mb) des “Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU” beschlossen: mit 398 Ja-Stimmen, 170 Nein und 5 Enthaltungen. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 06. Juli 2007 bestätigen, damit kann es in der 2. Julihälfte in Kraft treten.

Typisch für die SPD war, dass sich ihre Abgeordneten bei der Debatte als Opposition gerierten, dann aber, bis auf 21 Nein-Stimmen, für den Gesetzesentwurf stimmten. Siehe auch abgeordnetenwatch.de.

Eine detaillierte Informationssammlung zum gesamten Gesetzgebungsprozess findet sich beim Flüchtlingsrat Berlin. Pro Asyl hat das Gesetz als “rechtsstaatswidriges Abschottungswerk” kritisiert.

Damit ist die zweite Stufe des Bleiberechts erstmal so gut wie durch. Das Bleiberechtsbüro wird den Prozess der Umsetzung weiter begleiten und kritischen evaluieren. Insbesondere interessiert uns, wieviele Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, die neue Regelung in Anspruch zu nehmen, die Erfahrungen mit dem IMK-Bleiberecht, welches auch noch abschliessend bewertet werden muss, sind ja nicht so gut. Sollte es sich früh abzeichnen, dass das Bleiberechtsgesetz an der gesellschaftlichen Realität vorbeigeht, werden wir wieder intervenieren. In Bayern zeichnet sich beispielsweise gerade eine besonders harte Umsetzung der Bleiberechtsregelung ab, die wir gemeinsam mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat in den nächsten Tagen aufgreifen werden.

Wir planen wieder, eine aufs neue Bleiberecht zugeschnittene 2. Ausgabe unserer Broschüre zu veröffentlichen. Wenn ihr das für eine gute Idee haltet, würden wir uns über ein bisschen Feedback freuen.