Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

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IMK-Bleiberecht in Niedersachsen.

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage im niedersächsischen Landtag geht hervor, dass

  1. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die für die Antragstellung eine Ausschlussfrist bis zum 18.05.2007 gesetzt haben, wird den Betroffenen in Niedersachsen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30.09.2007 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung zu stellen.

  2. Infolge des Bleiberechtsbeschlusses vom 17.November 2006 sind 6048 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt worden. […]
    Es sind 1.599 Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt worden. Insgesamt 661 Anträge sind auf der Grundlage des Erlasses vom 06.12.2006 abgelehnt oder zurückgenommen worden. Die Anerkennungsquote in Niedersachsen liegt somit derzeit bei 26 %.

Wir haben diese Daten in unsere Statistik aufgenommen.