Ein wenig Licht auf die Mechanismen, die hinter dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung und der Stigmatisierung von Asylbewerbern stehen, wirft diese Episode aus Peine. Ein irakischer Asylbewerber hatte auf eine Aufenthaltserlaubnis geklagt. Das Verfahren nahm seinen Lauf:
In der Verhandlung ging es gestern deshalb erst einmal darum, dass die Familie des Klägers ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, sondern auf öffentliches Geld angewiesen ist. Dies spricht in der Regel gegen eine Aufenthaltsgenehmigung.
Der Anwalt des Klägers argumentierte, dass sein Mandant keinen Job gefunden habe, weil er nur “geduldet” sei und ihm eine Arbeitserlaubnis fehle. Der Duldungsbescheid des Landkreises müsse entsprechend geändert werden. Der 29-Jährige habe früher in einem Restaurant gearbeitet, sei flexibel und spreche Deutsch. Er werde eine Stelle finden.
Eigentlich sollte damit alles klargestellt sein. Dennoch wollte der Richter wohl nochmal selber und höchstpersönlich klarstellen, was seine Vorurteile sind:
Der Richter vertagte die Verhandlung. Kreis und Kläger sollten sich zunächst über die Arbeitserlaubnis einigen. Zum Kläger sagte er: “Wenn sie nicht arbeitswillig sind, ist der Ofen in Deutschland für Sie aus.”
Die ganze Rhetorik der Innenminister, man wolle keinen Zuzug in die Sozialversicherungssystem, läuft wohl auf einem ähnlichem Niveau von plattem Populismus. Die Weigerung, für eine Bleiberecht eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, wird genau solche Fälle produzieren. Menschen mit Duldung, die selber für ihre Familien sorgen wollen, wegen der Duldung aber keine Arbeit finden werden und sich dann auch noch vorwerfen lassen müssen, “arbeitsscheu” zu sein.