Archive …wie eine Verlängerung der Erinnerung …

root.png

MigrantInnen im Arbeitsmarkt

In den von uns geführten Interviews wurden wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wie sich auch die Arbeitssituation für Menschen mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wenn nicht sogar mit deutscher Staatsangehörigkeit, verschlechtert hat – als Avantgarde der Prekarisierung auf dem Arbeitsmarkt sehen wir aber weiterhin Menschen, die keinen gesicherten Aufenthaltstatus (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Greencard) besitzen.
Hier soll es zunächst um allgemeine Bedingungen gehen, die Arbeitskräfte dequalifiziert und die Löhne und Arbeitsbedingungen verschlechtert haben. Am Ende des Abschnittes werden einige Nachteile beschrieben, die Menschen mit Migrationshintergrund aber gesichertem Aufenthaltsstatus in der Wirtschaft ausgesetzt sind. In den Kapiteln zu den einzelnen Arbeitsbereichen wird es dagegen überwiegend um die Erfahrungen gehen, die Arbeitnehmer ohne gesicherten Aufenthalt auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben
Eine zentrale Rolle spielen hierbei Zeitarbeitsfirmen, sowie die Einführung von ERA-TV (Entgeld-Rahmenabkommen Tarifvertrag) und befristete Arbeitsverhältnisse, die bei den eingestellten Personen – wie bei den durch Zeitarbeitsfirmen vermittelten Jobs – oftmals eine Hoffnung auf Übernahme wecken, nicht selten aber in einer großen Enttäuschung enden.
Die gängige Praxis, Arbeitskräfte auszulagern und nur bei Bedarf, über eine Zeitarbeitsfirma zu beschäftigen, ist stets mit einer geringen Bezahlung, sowie mit schlechteren Arbeitsbedingungen, längeren Arbeitszeiten und einem extrem niedrigen sozialen Prestige verbunden. Im Abschnitt “Flucht und Duldung” wurde bereits beschrieben, wie zahlreiche Menschen mit Duldung im Rahmen der Bleiberechtsregelung solche Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen mussten.

Da Unternehmen immer mehr Flexibilität ihrer Arbeitskräfte fordern, bietet eine Auslagerung der Arbeitskräfte an Subunternehmen für sie meist eine optimale Lösung. Somit können sie eine Festanstellung vermeiden und die Kosten für die Arbeitskräfte auslagern. Auffällig ist, dass mit einer Auslagerung der Arbeitskräfte auch die Löhne für diese fallen. Zwar werden die ausgelagerten Arbeitskräfte bei einem Unternehmen meist mit ca. 20 – 30 Euro pro Stunde abgerechnet, der tatsächliche Verdienst einer ausgelagerten Arbeitskraft liegt aber meist bei etwa 7 Euro pro Stunde. Selbst Subunternehmen, die Aufträge übernehmen, tendieren mittlerweile dazu, ihre eigenen Teilzeitangestellten durch Leiharbeitskräfte einer Zeitarbeitsfirma zu ersetzen, da diese für sie billiger sind. Dies führt dazu, dass Teilzeitarbeitskräfte, die auf Abruf arbeiten, weniger oder keine Arbeit mehr und somit weniger Geld erhalten, da das eigene Unternehmen anstatt ihrer billigere Leiharbeitskräfte beschäftigt.
So berichtete uns eine Person aus dem Senegal, die seit Jahren in Teilzeit bei einem Sicherheitsunternehmen arbeitet , hiervon aber kaum leben kann, dass sie einen Brief an die Firma geschrieben habe, in welchem sie darum bat, Vollzeit arbeiten zu dürfen. Ihre Anfrage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dies sei nicht möglich, die Firma hätte einige Objekte verloren. Man könne sie nicht einstellen in Vollzeit.

„Problem ist nicht nur, dass die mehr Objekte wegen Konkurrenz verloren haben, sondern weil die mehr Mitarbeiter von Subunternehmern beschäftigen.“

Auf die Frage, ob sich die anderen Leute gegen diese Praxis gewehrt hätten, antwortete unsere Interviewpartnerin, dass es nur schwer möglich sei sich zu wehren.

„Ist nicht passiert. Wir kennen einander nicht, wir treffen uns nur dort wo wir arbeiten sollen.“

Durch die pyramidenartige Struktur des Unternehmens stehen nur die Führungskräfte des Unternehmens miteinander in Kontakt, die Leute auf der unteren Ebene der Pyramide kennen sich so gut wie gar nicht. Von Lohneinbusen durch die Beschäftigung von ZeitarbeiterInnen seien die Angestellten in den Führungsetagen selbstverständlich nicht betroffen.
Durch das Hinzuziehen von Arbeitskräften aus Zeitarbeitsfirmen entsteht eine Konkurrenzsituation unter den ArbeiterInnen, die sich die Unternehmen zu Nutze machen. Arbeiten die ArbeiterInnen der Zeitarbeitsfirma oder des Subunternehmens hochmotiviert, so stehen sie in Konkurrenz zu den Festangestellten der Firma. Unsere Recherchen ergaben jedoch, dass ArbeiterInnen einer Zeitarbeitsfirma selten bis gar nicht übernommen werden. Dieses Wissen um die Unmöglichkeit einer Festanstellung, sowie fehlenden Aufstiegschancen, kombiniert mit einer äußerst geringen Bezahlung, mag auch ausschlaggebend dafür sein, dass Angestellte einer Zeitarbeitsfirma i.d.R. nicht sonderlich hoch motiviert arbeiten. Selbst wenn sie dies anfangs taten, so tritt früher oder später bei vielen die Erkenntnis ein, dass sie ausgenutzt werden. Die beiden folgenden Zitate verdeutlichen dies.

„Es gibt keinen besten Job. In alle Jobs gibst Du mehr Energie und Deine Werte als Mensch existieren gar nicht. Unsere Werte als Mensch existieren nicht, nur der Druck vom Objektleiter oder den Abteilungsleitern oder sowas.“
„Die Nächste Seite ist: bei diese Zeitarbeitsfirma bleibst Du nie lange bei einer Firma, nach 2-3 Monaten musst Du in eine andere Firma gehen. Die suchen Arbeit für Dich und ein Teil Deines Arbeitsgelds geht an die Zeitarbeitsfirma. Die zahlen 7 Mark oder so und verdienen dick.“

Neben dem von den ArbeiterInnen einbehaltenen Geld, haben Zeitarbeitsfirmen bzw. Transfergesellschaften auch die Möglichkeit, staatliche Zuwendungen zu erhalten. Ein Arbeiter einer Firma, die nach unzählig erbrachten Überstunden wegen Mangel an Arbeit geschlossen wurde, berichtete uns, dass das Arbeitsamt an die nun die Arbeitslosen vermittelnde Zeitarbeitsfirma 2000.- Euro pro Person bezahlte. Bei 1000 entlassenen ArbeiterInnen könne eine Zeitarbeitsfirma also bis zu 2 Millionen Euro Vermittlungsgebühr erhalten. Der uns dies berichtende Arbeiter schien sichtlich empört über diese Praxis zu sein, da für ihn zum einen keine Möglichkeit bestand, selbst diese 2000 Euro zu erhalten um sich selbst eine Arbeit zu suchen, zum anderen berichtete er uns, dass er mit 7,30 Stundenlohn nicht in der Lage sei, weiterhin sein Familie zu ernähren. Für ihn bedeutete diese Entlassung und die vom Arbeitsamt vermittelte Zeitarbeitsfirma ein Abrutschen in die Armut.
Für viele seiner Kollegen, die nicht im Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft waren, hätte die Schließung des Werkes aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Da in dem mittlerweile geschlossenen Betrieb ca. 1000 Menschen aus mehr als 30 Nationen beschäftigt waren, wir aber nur mit einem Bruchteil der ehemaligen Belegschaft sprechen konnten, ist anzunehmen, dass weit mehr Personen, als die, die uns bekannt wurden, von einer Aufforderung zur Ausreise und in letzter Konsequenz von Abschiebung bedroht sind.
Auch ist anzumerken, dass Vermittlungsangebote seitens des Arbeitsamts an eine Zeitarbeitsfirma nur bedingt ausgeschlagen werden können, da ansonsten keine finanzielle Unterstützung seitens des Arbeitsamts mehr gewährleistet wird. Da die von Zeitarbeitsfirmen vermittelten Arbeiten i.d.R. niedrigqualifizierte Tätigkeiten sind, geht mit der Vermittlung durch eine Zeitarbeitsfirma auch eine Dequalifizierung der Arbeitskraft einher, mit der eine derart geringe Entlohnung zu rechtfertigen versucht wird. Eine verlorene Arbeit im Industriesektor als Facharbeitskraft führt dann zu einer unqualifizierten Arbeit im Dienstleistungsbereich oder zu einer Hilfstätigkeit in einem anderen industriellen Unternehmen. Eine Wiederaufnahme einer qualifizierten Tätigkeit in einem anderen Betrieb ist schon alleine durch die ständige Pflicht, die vom Arbeitsamt angebotenen bzw. die von der Zeitarbeitsfirma vermittelten Jobs anzunehmen, so gut wie nicht möglich.

Bei weiteren Interviews haben (ehemalige) Industriearbeiter den Entgelt-Rahmenabkommen-Tarifvertrag (ERA-TV) ebenfalls als Dequalifizierungsmethode beschrieben. Dieser wurde sowohl von Unternehmerseite, als auch von der IG-Metall als eine Verbesserung gelobt – wie es die beiden Zitate (IG-Metall und Gesamtmetall, Arbeitgeberverband) verdeutlichen:

„Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Die meisten Tarifverträge stammen aus den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts – aus einer Zeit, in der es noch keine Computer, keine Gruppenarbeit, keine Zielvereinbarungen gab. Eine grundlegende Tarifreform war nötig. Durch die Entgeltrahmentarife (ERA) werden die Entgeltsysteme grundlegend modernisiert. Sie heben auch die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten auf. Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte bekommen Gehalt – so war es nämlich jahrzehntelang (und ist es oft noch). Bald jedoch nicht mehr.“ (http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/view_3510.htm/)

„Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt – das sind über 100 Jahre Tariftradition. Diese Zweiklasseneinteilung wollen die Tarifvertragsparteien, so haben sie es in der Tarifrunde 2002 vereinbart, nunmehr beseitigen. Tarifverträge für Arbeiter und solche für Angestellte sollen zum Entgeltrahmentarifvertrag bzw. -abkommen (Fachsprache: ERA) zusammengeführt werden. Daraus folgt die Herausforderung, die Mitarbeiter gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsaufgabe in neue, gemeinsame Tarifgruppen einzugruppieren.“ (http://www.gesamtmetall.de/gesamtmetall/meonline.nsf/id/9177F669CDAB8239C1256C2100287BAC)

Die Argumentation seitens der Arbeitnehmervertretung (IG-Metall), als auch seitens der Arbeitgebervertretung (Gesamtmetall) ist dieselbe. Die Arbeitswelt habe sich geändert, Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten würden aufgehoben, eine Neubewertung der zu verrichteten Arbeit sei von Nöten. Im Jahr 1989 finden erste Gespräche zu ERA statt, 2006 wird ERA-TV in den ersten Betrieben eingeführt.
Die Firma, in der einige unserer Gesprächspartner arbeiteten, scheint eine Vorreiterrolle bei der Einführung des ERA-TV gespielt zu haben. Über eine Arbeitsplatzbeschreibung komme es zu einer Neubewertung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Demnach werde man nicht mehr nach Berufsausbildung bezahlt, sondern nach der Arbeit, die man verrichte. Daraufhin seien viele nur noch als ungelernte Arbeiter bezahlt worden, lediglich für die Angestellten sei die Neubewertung besser ausgefallen.
Dies heißt konkret, so einer unserer Gesprächspartner, dass er für das Bedienen der Maschine bezahlt werde, das Einrichten und Umstellen der Maschine, sowie das Wissen um die Werkstoffe mit denen er arbeite und seine Erfahrungswerte blieben bei der Bewertung außen vor. Mit einer Dequalifizierung seines Arbeitsplatzes sei für ihn auch ein finanzieller Verlust verbunden.
Vielleicht etwas ironisch ist anzumerken, dass durch die Einführung von ERA in manchen Sektoren neue Arbeit entstanden ist. Bspw. im Consulting-Bereich gibt es mittlerweile Unternehmen, die sich auf ERA spezialisiert haben und Firmen bei der Einführung von ERA beraten.(vgl. hierzu: http://www.loprex.com/index.php?id=52)

Andere Industriearbeiter mit Migrationshintergrund berichteten von einem Fall, in dem sie gemeinsam mit dem DGB gegen eine diskriminierende maßnahme vorgegangen sind.
Die Firma Plattenhart in Hattenhofen (Gussfabrik für verschiedene Teile der Autoindustrie) drohte ausländischen Beschäftigten mit der Kündigung wegen fehlender Deutschkenntnisse. Viele der Betroffenen lebten und arbeiteten schon seit 20 Jahren in Deutschland. Es wurde zwar ein Deutschkurs vom Betrieb angeboten, für die Arbeiter wäre es jedoch aufgrund ihres Schichtdienstes sehr schwierig gewesen, diesen zu besuchen. Dennoch gab es 30 Interessenten und 25 Kündigungen. Der Vorschlag des DGB, den Sprachkurs in die Arbeitszeit zu integrieren oder auf Samstag oder Sonntag zu legen, wurde von der Firma abgelehnt. Der Vorstand vermutet, der Grundgedanke hinter der Vorgehensweise der Firma Plattenhardt sei, auf diese Art Leute rauszuschmeißen.
Der Fall ging vor das Arbeitsgericht, welches die Kündigungen der Firma Plattenhardt ablehnte. Der DGB nahm Personen mit guten Deutschkenntnissen vors Gericht, woraufhin das Arbeitsgericht entschied, dass alle Kündigungen zurückgezogen werden müssen. Der DGB hatte die Prozesskosten übernommen. Viele der Betroffenen waren Mitglieder beim DGB. Die Frage, ob sie sich beim DGB gut vertreten fühlten, wird mit Jein beantwortet. Das Problem mit den drohenden Kündigungen durch die Firma Plattenhardt sei beim DGB zunächst nicht angegangen worden. Stattdessen wurde ihnen gesagt, „lernt halt deutsch, dann sind die Probleme vorbei.“ Erstmal mussten sie Druck machen, damit sich der DGB für sie einsetzt. Zum Glück sei ein Funktionär türkischer Herkunft dort beschäftigt gewesen. Der Vorstand vermutet, dass ihnen das viel geholfen hätte, da dieser Verständnis für ihre Situation hatte und bereit gewesen wäre, sich für sie einzusetzen.
Auch in der Firma Kächele, Weilheim habe es das Sprachkursproblem gegeben. Diese hatten den Deutschkurs Samstagmorgen um 8 Uhr angesetzt, was für die Nachtschichtler bedeutet hätte, direkt nach ihrer Nachtschicht den Deutschkurs zu machen.
Über das Bosch-Werk in Wernau berichtet ein Arbeitnehmer, es würden dort seit Jahren oft nur befristete Verträge abgeschlossen. Für ein halbes Jahr wird eine Person angestellt und dann gekündigt. Nach 2-3 Monaten stellen sie dann immer wieder jemand neues ein.
A., der dort beschäftigt ist, erzählt, dass dort zur Zeit 150 Personen auf diese Weise angestellt sind. Seit 15 Jahren machte das Werk keine festen Verträge mehr. Über 3 Jahre lang beschäftige es Personen mit unbefristeten Verträgen, früher sogar nur 2 Jahre. Das macht Druck auf die Arbeitnehmer:

„Ein Neuer schafft immer mehr. Und dann kommt der Vorsteher und sagt, kannst du nicht mal ein bisschen schneller machen, der kann es doch auch.”